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Batteriegesetz & Entsorgungshinweise

Als verantwortungsvolles Unternehmen informieren wir Sie gemäss den gesetzlichen Anforderungen über die sachgerechte Entsorgung von Batterien und Akkus in der Schweiz.

Rücknahmepflicht

♻️ Kostenlose Rückgabe
Gebrauchte Batterien und Akkus können kostenlos an unseren Standort in Winterthur oder an jede Sammelstelle in der Schweiz zurückgegeben werden.
🏪 Wo zurückgeben?
Rückgabe im Laden (Zürcherstrasse 60, Winterthur), bei Migros, Coop, IKEA, Manor oder bei der Gemeindesammelstelle.
🚫 Nicht in den Haushaltsmüll
Batterien und Akkus gehören nicht in den normalen Abfall. Sie enthalten Schadstoffe und müssen separat entsorgt werden.

Finanzierung der Entsorgung

💰 Vorgezogene Entsorgungsgebühr (VEG)
Im Verkaufspreis jeder Batterie und jedes Akkus bis 5 kg Stückgewicht ist eine gesetzlich festgelegte VEG enthalten. Diese finanziert den gesamten Recyclingprozess. Beispiele: Kohle/Zink-Batterie (Mignon R6): 5 Rappen. Alkali/Mangan-Batterie (LR6): 10 Rappen.
🔋 Vorgezogener Recyclingbeitrag (VRB)
Für Akkus und Batterien über 5 kg Stückgewicht gilt der VRB. Auch dieser ist bereits im Kaufpreis enthalten und dient der Finanzierung der fachgerechten Entsorgung.

Batteriezeichen

Batterien und Akkus, die dem Rückgaberecht unterliegen, sind mit dem durchgestrichenen Mülleimer-Symbol (⊘🗑) gekennzeichnet. Dieses Symbol bedeutet: nicht in den normalen Abfall — separat zurückgeben.

Rechtliche Grundlage

Diese Hinweise basieren auf der Schweizer Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung (ChemRRV) sowie den Anforderungen zur vorgezogenen Entsorgungsgebühr gemäss Bundesrecht.

Fragen zur Batterieentsorgung?
Wir helfen dir gerne weiter.
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